Am 17. Dezember 2017 gab es die Gründungsversammlung für den Verein zur Förderung der Landfrauenarbeit im räumlichen Bereich der ehemaligen Regierungsbezirke Koblenz und Trier e.V.
Der Vorstand besteht aktuell aus:
Der Förderverein fördert folgende gemeinnützige Zwecke:
- die Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr. (n) 7 AO)
- die Förderung von Kunst und Kultur (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr. (n) 5 AO)
- die Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr. (n) 4 AO)
- die Förderung der Erziehung (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr. (n) 7 AO)
- die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz aauf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr. (n) 13 AO)
- die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr. (n) 19 AO)
- die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr. (n) 18 AO) und
- die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr. (n) 25 AO).
Spenden können nur für oben aufgezählte gemeinnützige Zwecke generiert werden.
Spenden müssen direkt dem Förderverein der Landfrauenarbeit zugehen. Hierfür kann das Konto des Fördervereins genutzt werden:
Geldinstitut: DZ Bank Koblenz
IBAN: DE22 5706 0000 0000 1045 55
BIC: GENODEDD570