Am 17. Dezember 2017 gab es die Gründungsversammlung für den Verein zur Förderung der Landfrauenarbeit im räumlichen Bereich der ehemaligen Regierungsbezirke Koblenz und Trier e.V.

Der Vorstand besteht aktuell aus:

 

Links Adelheid Epper (Vorsitzende), rechts Martina Wendling (stellv. Vorsitzende). Es fehlt Maria Bleser (stellv. Vorsitzende)

Der Förderverein fördert folgende gemeinnützige Zwecke:

  • die Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr. (n) 7 AO)
  • die Förderung von Kunst und Kultur (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr. (n) 5 AO)
  • die Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr. (n) 4 AO)
  • die Förderung der Erziehung (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr. (n) 7 AO)
  • die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz aauf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr. (n) 13 AO)
  • die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr. (n) 19 AO)
  • die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr. (n) 18 AO) und
  • die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr. (n) 25 AO).

Spenden können nur für oben aufgezählte gemeinnützige Zwecke generiert werden.

Spenden müssen direkt dem Förderverein der Landfrauenarbeit zugehen. Hierfür kann das Konto des Fördervereins genutzt werden:

Geldinstitut: DZ Bank Koblenz

IBAN: DE22 5706 0000 0000 1045 55

BIC: GENODEDD570